Ingenieurbüro von Weschpfennig
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asserwirtschaftliche Planung

Neben der Straßen- planung ist die Planung der Ent- wässerungsanlagen für Baugebiete eine der technisch aufwendigsten Erschließungsplanungen. Gerade in den letzten Jahren sind die Anforderungen in diesem Bereich aufgrund der verschärften Bestimmungen zur Niederschlags- wasserbewirtschaftung stark angestiegen. Klassischer Gegenstand der Entwässerungsplanung ist die Planung der Kanalisation einschließlich der hydraulischen Bemessung der Leitungen mit Durchmesser und Gefälle.

Eine immer stärkere Bedeutung gewinnen die verschiedenen Anlagen zur Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser, das nicht mehr in einer Mischwasserkanalisation auf schnellem Wege den Klärwerken zugeführt werden soll. Vielmehr ist aus Gründen des Hochwasserschutzes eine möglichst lange Rückhaltung im Baugebiet vorgesehen.

Die dafür nötigen Anlagen zur zentralen Regenrückhaltung und ggf. Regenversickerung sind neben der Planung der Kanalisation ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Entwässerungsplanungen. Für diese Anlagen sind häufig wasserrechtliche Erlaubnisse notwendig, deren Anträge von uns ebenfalls erstellt werden können, da wir im Besitz der Planvorlageberechtigung für wasserwirtschaftliche Planungen gemäß § 110 Abs. 2 LWG Rhl-Pf. sind.

Aufgrund dieser gestiegenen Anforderungen an die Entwässerungs- planung wird es in zunehmender Weise notwendig, sich bereits während der Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Neubaugebiet über die Entwässerungskonzeption Gedanken zu machen. Auch auf diesem Gebiet kommt uns daher unsere interdisziplinäre Ausrichtung zugute, mit der wir im Bereich der Planung ganzheitlich durchdachte Lösungen anbieten können.

Neben der Planung von Entwässerungssystemen erstellen wir darüber hinaus selbstverständlich auch Planungen für die Wasserversorgung.

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